|
|
|
Liefer- und Zahlungsbedingungen Alle Angebote, Verkäufe und Lieferungen erfolgen aufgrund der nachfolgenden Bedingungen, die jeder Besteller spätestens durch Erteilung des Auftrags anerkennt. Die Jungpflanzen werden nach Bioland-Richtlinien kultiviert. Kann die bestellte Sorte nicht geliefert werden, so wird, wenn möglich, gleichwertiger Ersatz gebracht. Für die Gemüsekulturen ist ein Standardprogramm an Sorten für alle Anbautermine vorhanden. Werden andere Sorten (ab 8000 Stück) nachgefragt, dann nur gegen Aufpreis (insbesondere bei schlechter Keimfähigkeit). Nach Erhalt müssen die Pflanzen mit der Sorgfalt eines Gärtners weiterversorgt werden (z. B. auseinander stellen, gießen, zügig pflanzen, vor Frost schützen). Die Schadenminderungspflicht liegt beim Käufer. Die Pflanzen werden in der Regel in stapelbaren Kunststoffkisten geliefert. Diese Kisten, Systemplatten (z.B. Speedys) und Paletten bleiben mein Eigentum. Bei Verlust oder Beschädigung werden die Kisten mit 5 Euro /Stück und die Paletten zu 20,-- € berechnet. Die Kisten, Platten und Paletten müssen bis spätestens 4 Wochen nach Lieferung an einem befestigten gut zugänglichen Ort zum Abholen bereitstehen. Sie dürfen nicht für eigene Zwecke, i insbesondere für die eigene Jungpflanzenzucht benutzt werden. Bei STARK VERSCHMUTZTEN Kisten wird eine Reinigungsgebühr von 0,50 Euro/Kiste erhoben. Kunden, die über ein Depot beliefert werden, stellen das Leergut spätestens innerhalb von 4 Wochen an die Depotstelle zurück. Wenn das Leergut zum Depot zurückkommt, muss der Kundeeinen deutlich sichtbaren Rückgabeschein am Kistenstapel befestigen, aus dem Art, Menge und Kundenname hervorgeht und uns anrufen oder ein Fax ans Büro senden! Die zurückgegebenen Kisten werden dem Leergutkonto gutgeschrieben. Die Preise sind zuzüglich der ges. MwSt. und gelten ab Hof/Blender. Die Lieferung der Pflanzen zum Käufer, bzw. zur vereinbarten Abladestelle geht zu seinen Lasten, es sei denn, etwas anderes ist ausdrücklich abgemacht. Die Lieferung kann, wenn es witterungsbedingt notwendig ist, plus, minus 2 Tage vor oder nach der vereinbarten Lieferwoche erfolgen. Durch höhere Gewalt oder Misslingen der Kulturen wird der Verkäufer von der Lieferpflicht enthoben. Nach Erhalt der Ware ist diese unverzüglich auf Richtigkeit, Vollständigkeit und etwaige weitere Mängel zu prüfen und uns bei Reklamation sofort zu benachrichtigen. Bei berechtigter Beanstandung wird Ersatz geliefert. Sollte dies zu diesem Zeitpunkt nicht möglich sein, so wird der Rechnungsbetrag um den Wert der reklamierten Pflanzen vermindert. Weitergehende Ansprüche sind unzulässig. Die Rechnung ist nach Stellung sofort netto Kasse fällig. Ab der zweiten Mahnung wird eine Mahngebühr in Höhe von 5,--€ erhoben, zu banküblichen Verzugszinsen. Bei Lieferungen über mehrere Touren/längerem Zeitraum können Abschlagszahlungen verlangt werden. Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die Ware mein Eigentum. Der Verkäufer verliert dieses Eigentum auch nicht schon dadurch, dass der Käufer das Pflanzgut auf seinen oder fremden Boden einpflanzt. Gerichtsstand ist Verden
|
|
|